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AGB

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes mit dem Künstler Kirian abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle vom anderen Vertragspartner gemachten Vorschriften und Bedingungen, die nicht mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen übereinstimmen, sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt werden; sie gelten nur für den Vertrag, für welchen sie vereinbart wurden. Anderenfalls sind solche Vorschriften und Bedingungen für den Künstler auch dann unverbindlich, wenn er ihnen nicht widerspricht.

 

1. Angebote

1.1.

Angebote des Künstlers sind unter dem Vorbehalt, dass sich bei Änderung des Inhalts oder Umfanges der Spezifikation des Vertragsgegenstandes Änderungen bei den Kosten ergeben können, verbindlich. Kommt es zu derartigen Änderungen des Auftrags, hat der Auftraggeber auch für hierdurch entstehende entsprechende Mehrkosten aufzukommen. Wenn abzusehen ist, dass die veranschlagten Kosten um mehr als 20 Prozent überstiegen werden, wird der Künstler den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen.

 

1.2.

Ein Angebot kann mündlich wie schriftlich angenommen werden.

 

2. Vergütung

2.1.

Der Künstler kann nicht unverbindlich und kostenlos arbeiten. Wird der Künstler für einen Auftrag gebucht, so erkennt der Kunde an, dass die Ausführung des Auftrages zu honorieren ist. Es wird im Vorfeld ein angemessenes Honorar vereinbart.

 

2.2.

Der Künstler ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, deren Höhe sich am Verhältnis zwischen der erbrachten Leistung und dem Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistung orientieren. Dies gilt besonders für Leistungen, welche über einen längeren Zeitraum erbracht werden. Wird zwei Monate nach Auftragseingang ( schriftlich oder mündlich ) und Vorlage der Entwürfe beim Kunden keine Entscheidung über den weiteren Verlauf des Auftrags gefällt, ist der Künstler berechtigt die bisher erbrachten Leistungen abzurechnen und ggf. das Projekt zu beenden. Für das Erstellen der Entwürfe werden in diesem Fall 50,-€ berechnet. Kommt ein vollständig geplanter Auftrag aus Gründen, die der Künstler nicht zu vertreten hat, nicht zur Vollendung, so bleibt der Honoraranspruch davon unberührt.

 

2.3.

Das Honorar inkl. entstandenerKosten ist nach Rechnungsstellung ohne Abzug innerhalb von zwei Wochen zu zahlen. Zielüberschreitungen werden mit 5% Verzugszinsen über dem jeweiligen Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

 

3. Rechte und Pflichten

3.1.

Der Auftraggeber verpflichtet sich dem Künstler rechtzeitig über alle erforderlichen Informationen zur geforderten Leistung in Kenntnis zu setzen.

 

3.2.

Der Kunde ist nicht dazu berechtigt vom Künstler eingereichte Skizzen und Entwürfe ohne Beauftragung des Künstlers zu verwenden und zwar unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Dies gilt auch für eine Verwendung in abgewandelter Form oder durch Dritte.

 

3.3.

Mit der Zahlung des Honorars erwirbt der Kunde nur das Recht zur vereinbarten Verwendung. Geht die Verwendung über den vereinbarten Umfang und Zweck hinaus, ist eine neuerliche Vereinbarung sowie eine zusätzliche Honorierung erforderlich. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Künstler vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

 

3.4.

Der Künstler ist berechtigt, die von ihm gestalteten Flächen und Objekte zu signieren und mit Kontaktdaten zu versehen. Des weiteren ist er berechtigt sie zu seinen Werbezwecken zu veröffentlichen.

 

3.5.

Es steht im Ermessen des Künstlers, für die Ausführung seiner Leistungen ihm geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen.

 

4. Haftungsausschluss

4.1.

Der Künstler haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für entstandene Schäden. Terminvereinbarungen werden von dem Künstler mit allgemeiner Sorgfalt beachtet. Eine Stornierung des Auftrags z.B. aufgrund von Terminverschiebungen ist ausgeschlossen.

 

4.2.

Der Künstler ist nicht verpflichtet Entwürfe vorher juristisch prüfen zu lassen.

 

5.

Die Nichtigkeit einzelner Formulierungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit im Übrigen. An die Stelle der unwirksamen Klauseln tritt diejenige zulässige Klausel, die in ihrer Wirkung der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

6.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Dortmund.

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